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AGB - GmbH

AGB - GmbH

Paul Gothe GmbH - Bochum

 

Version: 05-2018

Diese hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungenen gelten für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen,
welche nicht über den Shop erfolgt sind.

 

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen und gelten in keinem Fall. 

 

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

Paul Gothe GmbH,
Geschäftsführer Thorsten Hinrichs und Stephan Gunnemann,
Wittener Str. 82, 44789 Bochum,
Amtsgericht Bochum Nr.: HRB 6891.

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen:

  • werktags: Mo-Do von 8:00 h bis 15:00 h, Fr von 8:00 h bis 11:00 h
  • Telefonnummer 0234 – 33 51 80
  • E-Mail: service(at)paulgothe.de.

 


Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paul Gothe GmbH – Bochum

Version: 05-2018

1. Ausschließliche Geltung der AGB

  1. Nur unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen und gelten in keinem Fall. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise, einsehbar unter www.paulgothe.com/Datenschutzerklaerung, die durch eine Bestellung als gelesen und verstanden erklärt und akzeptiert wird. Es besteht das Recht dieser Einwilligung nicht zuzustimmen, wir können dann leider unsere Dienste nicht anbieten, weil wir auf die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten angewiesen sind.

2. Angebot

  1. Unsere Angebote sind in Bezug auf Preis, Zahlungsbedingungen und Lieferfristen freiblei­bend.

2.1 Überlassene Unterlagen

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen  – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

3. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag ist mit dem Empfang unserer schriftlichen Bestätigung der Bestellungsan­nahme (Auftragsbestätigung) geschlossen.

4. Umfang der Lieferung

  1. Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Leistungen, die nicht ausdrücklich erwähnt sind, werden zusätzlich verrechnet.
  2. Gewichtsangaben für Material und Verpackung sind unverbindlich.

5. Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für unsere Lieferung ist Bochum. Schließt eine Lieferung Montagearbei­ten oder Inbetriebnahme in sich, so gilt der Aufstellungsort nur hinsichtlich dieser Ver­pflichtungen als Erfüllungsort.

6. Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk (Incoterms 2020), zahlbar in EURO, ohne irgendwelche Abzüge.
  2. Eine angemessene Preisanpassung kann erfolgen, wenn die Lieferfrist vom Besteller nachträglich verlängert wurde.
  3. Sämtliche Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Steuern, Zölle, Versicherung, Bewilli­gung und Beurkundungen werden dem Besteller verrechnet.
  4. Schwankungen von Fremdwährungen außerhalb einer angemessenen Bandbreite können Anpassungen der zu fakturierenden Preise bewirken. Stichtag für die Bewertung ist das Datum der Auslieferung.
  5. Rahmenverträge: Die damit verbundenen bevorzugten Preise erlangen ihre Gültigkeit nur bei Vorliegen eines detaillierten und verbindlichen Lieferplanes.

7. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, sind wir berechtigt, einen Verzugszins von 6 % zu berechnen, ohne dass es dazu einer Mah­nung bedarf.
  2. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit auf dem von uns angegebenen Bankkonto EURO zu unserer freien Verfügung stehen. Jegliche Verrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen.

8. Lieferfrist

  1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage des Empfanges unserer Auftragsbestätigung durch den Kunden, wenn eventuelle Formalitäten erledigt, zu erbringende Zahlungen und Sicherheiten geleistet und die wesentlichen technischen Punkte bereinigt sind.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandbereit ist.
  3. Sofern die Lieferfrist infolge unvorhergesehener Hindernisse nicht eingehalten werden kann, verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer und im Umfang der Wirkung der Hindernisse. Als unvorhergesehenes Hindernis gilt jedes Hindernis, das wir nicht zu verantworten haben, wie insbesondere - aber nicht abschließend - Verzöge­rung von Zulieferungen ohne unsere Schuld, unvorhersehbare Betriebsstörungen, alle Fälle von höherer Gewalt sowie Krieg, Mobilisation, Streiks und Aussperrungen.
  4. Rahmenverträge: Bei Ablauf der Rahmenfrist werden nicht bezogene Artikel automa­tisch ausgeliefert und verrechnet.
  5. Leihsendungen, die als solche bezeichnet sind, bleiben während der vereinbarten Leihdauer Eigentum der Absenderin. Die Artikel sind innerhalb der Leihdauer in Original­verpackung, in neuwertigem Zustand und im vollständigen Lieferumfang zurückzusenden. Etwaige Instandsetzungsarbeiten oder fehlenden Teile werden in Rechnung gestellt. Bezahlt der Empfänger die Ware, so kommt ein Kaufvertrag zustande, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9. Gefahrenübergang

  1. Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung zum Versand der Lieferung im Werk auf den Besteller über. Andere Gefahrenübergänge können schriftlich vereinbart werden.
  2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus anderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.

10. Abnahme / Prüfung

  1. Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzuzeigen, jedoch spätestens 14 Tage nach Empfang der Lieferung. Ohne solche Prüfung und/oder Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt.
  2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers (EXW - Incoterms 2020), d.h. Beschädi­gungen und Verluste auf dem Transport gehen zu Lasten des Empfängers, es sei denn der Kunde beauftragt bei der Paul Gothe GmbH einen versicherten Versand der Ware. Alle Waren werden vor Versand einer doppelten Kontrolle unterzogen. Wurde eine Trans­portversicherung vereinbart, so müssen gemäß Art. 30 CMR der Allgemeinen Transport­bedingungen sichtbare Transportschäden sofort bei der Annahme auf den entsprechen­den Papieren vermerkt und am selben Tag der Paul Gothe GmbH gemeldet werden. Verdeckte Transportschäden sind dem verantwortlichen Frachtführer und der Paul Gothe GmbH innerhalb von 6 Tagen schriftlich zu melden. Nach Ablauf der genannten Melde­fristen können keine Beanstandungen zu Transportschäden gegenüber der Paul Gothe GmbH geltend gemacht werden. Beanstandungen der Sendungen hinsichtlich Beschaf­fenheit und Menge können nur berücksichtigt werden, wenn solche vom Empfänger spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns vorgebracht werden.

11. Mängelhaftung

  1. Wir verpflichten uns, für die Dauer von 24 Monaten ab Versandbereitschaft und bei unverzüglicher Rüge des Bestellers, alle Teile der gelieferten Gegenstände, welche infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung un­brauchbar oder schadhaft werden, so rasch wie möglich und nach unserer Wahl auszu­bessern oder zu ersetzen, sofern sie uns franko Bochum zugestellt werden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
  2. Von unserer Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile, die einer natürlichen Abnüt­zung unterliegen, sowie Mängel infolge fehlerhafter oder nachlässiger Wartung, Nicht­einhaltung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be­triebsmittel, korrosive Gase, unsachgemäßer Montage (soweit sie nicht von unserem Personal durchgeführt wurde), höherer Gewalt und anderer Gründe, für die wir nicht verantwortlich sind. Die Gewährleitung erlischt, wenn der Besteller ohne unsere schriftli­che Einwilligung Änderungen oder Reparaturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.
  3. Muss der Liefergegenstand infolge seiner Größe an Ort und Stelle repariert werden, übernehmen wir die Arbeitskosten des Servicepersonals.
  4. Bei Lieferung von Fremdfabrikaten gelten die Gewährleistungsbedingungen, die unsere Lieferanten uns gegenüber eingehen.
  5. Eine weitergehende Garantie und Haftung als diejenige auf Mängelbeseitigung oder Ersatz der unbrauchbar oder schadhaft gewordenen Teile wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere lehnen wir jede Haftung für Folgeschäden jeglicher Art ab; der Käufer hat keinesfalls Anspruch auf Ersatz von Schaden, der nicht am Liefergegenstand selbst entstanden ist. Für Hilfspersonen wird in keinem Fall gehaftet.

12. Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

  1. Die von der Firma Paul Gothe GmbH hergestellten Geräte, welche mit elektrischer Spannung betrieben werden, sind sog. „b2b“ Geräte und werden ausschließlich an gewerbliche Nutzer verkauft und in anderen als privaten Haushalten genutzt.
  2. Der Besteller dieser Geräte geht mit der Firma Paul Gothe GmbH eine gesonderte Vereinbarung gemäß § 10 (2) ElektroG ein und verpflichtet sich die Geräte nach Nut­zungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Besteller stellt die Firma Paul Gothe GmbH von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 des ElektroG (Rücknahmepflicht) und damit in Zusammenhang stehen­den Ansprüchen Dritter frei. Der Besteller hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferten Geräte weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt der Besteller die Weiterverpflichtung, ist er verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen, nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Anspruch von der Firma Paul Gothe GmbH auf Übernahme der genannten Pflichten durch den Besteller verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden beim Hersteller über die Nutzungsbeendigung.

13. Eigentumsvorbehalt

  1. Das von uns gelieferte Material bleibt bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen unser Eigentum.
  2. Der Käufer verpflichtet sich, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unserer Eigentumsrechte treffen wollen. Der Käufer ermächtigt uns insbesondere, zum Schutz unserer Eigentumsrechte auf dessen Kosten einen Eigentumsvorbehalt in öffentli­che Register eintragen zu lassen, soweit dies nach dem betreffenden Landesgesetz möglich ist. Ebenso wird er für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die gelieferten Gegenstände instand halten und zu unseren Gunsten gegen mögliche Risiken versichern. Alle Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modelle, Werkzeuge, Normen, Richtlinien, Analysenmethoden, Rezepturen sowie sonstige Unterlagen und Hilfsmittel, die nicht zu den üblichen Bedienungsanleitungen dazugehören und dem Kunden auf besonderem Verlangen überlassen wurden, bleiben unser Eigentum und dürfen vom Kunden weder als solche, noch inhaltlich für andere Zwecke verwendet werden. Auf unser Verlangen, sind sie samt allen Abschriften und Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Wir behalten uns gewerbliche Schutzrechte und Urheber­rechte an allen dem Kunden übergebenen Unterlagen vor. Sonderanfertigungen, die von uns entwickelt worden sind und deren Entwicklungskosten nicht vom Kunden bezahlt worden sind, können wir frei vermarkten. Der Kunde hat diese Unterlagen als Geschäfts­geheimnis zu beachten und dementsprechend vertraulich zu behandeln. Diese Geheim­haltungsverpflichtung erlischt, wenn diese Informationen allgemein bekannt geworden sind.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand ist der Sitz Paul Gothe GmbH in Bochum - Deutschland. Die Paul Gothe GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer wahlweise auch an dessen Sitz zu belan­gen.
  2. Das Rechtsverhältnis untersteht dem deutschen Recht. Die Anwendung von anderen Bestimmungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Ende der Erklärung

Bochum, 07.03.2022


Paul Gothe GmbH

Amtsgericht Bochum HRB-6891

USt-Id-Nr.: DE 813078723

Gesellschafter: Paul Gothe - Stiftung

44789 Bochum, Wittener Str. 82
Telefon: 0234/ 33 51 80
Fax: 0234/ 30 82 17 


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (nicht für Shop Bestellungen).